Im März 2024 hat der Bundesrat die Freisetzungsverordnung angepasst. Seit dem 1. September 2024 dürfen 53 invasive, gebietsfremde Pflanzenarten oder -gruppen in der Schweiz nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dieses Verbot soll verhindern, dass sich invasive Pflanzen weiter in der Umwelt ausbreiten und Schäden verursachen.
Welche Pflanzen sind betroffen?
Auf der schwarzen Liste der invasiven Neophyten finden sich unter anderem der in Schweizer Gärten beliebte Kirschlorbeer, der Sommerflieder sowie die Tessiner Palme. Diese Pflanzen dürfen ab sofort weder verkauft, verschenkt, noch aus dem Ausland importiert und eingepflanzt werden. Das Verbot gilt sowohl für Gärtnereien als auch für Privatpersonen, und es können nun auch Kontrollen am Zoll durchgeführt werden.
Keine Bekämpfungspflicht für bestehende Pflanzen
Wenn Sie bereits Pflanzen in Ihrem Garten haben, die auf der neuen Liste stehen, müssen Sie sich keine Sorgen machen – es besteht keine Pflicht, bestehende Pflanzen zu entfernen. Das Verbot gilt nur für das Inverkehrbringen, nicht jedoch für bereits vorhandene Pflanzen.
Unsere Alternativen für verbotene Pflanzen
In unserer 4000m² großen Baumschule bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Alternativen für die nun verbotenen Pflanzen an. Unsere ausgebildeten Gärtnerinnen und Gärtner stehen Ihnen zur Seite, um passende Ersatzpflanzen zu finden, die Ihren Garten weiterhin bereichern.
Überwinterung Ihrer mediterranen Pflanzen
Benötigen Sie eine Lösung für das Überwintern Ihrer Palmen oder anderer mediterraner Pflanzen? Wenden Sie sich an uns – wir bieten einen umfassenden Überwinterungsservice inklusive Abholung und Lieferung an.